EIT.valais

Aufnahmebedingungen

Als Aktivmitglieder werden in den Verband aufgenommen: 

  • Als Aktivmitglieder werden Unternehmen mit Handelsregistereintrag und aktiver Geschäftstätigkeit in der Schweiz aufgenommen.
  • Die Aktivmitgliedschaft kann nur für die Gesamtheit des Unternehmens und unter Einschluss aller Filialbetriebe und Zweigniederlassungen im Verbandsgebiet erworben werden.

Die Aktivmitgliedschaft kann nur erfolgen für die gesamte Unternehmung, dies umfasst alle Filialen und Zweigstellen welche sich im Kanton befinden. Bei Aufnahme in den Verband wird das Aktivmitglied automatisch auch Mitglied von EIT.swiss.